Die Gläubiger - sind sie benachteiligt ?
Bei der illegalen Firmenbestattung sind natürlich die Gläubiger die am stärksten benachteiligte Gruppe. Hier wird durch die Verlegung ins Ausland eine Zustellung von z.B. gerichtlichen Schriftsstücken erheblich erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht.
Wenn Sie als Gläubiger von einer solchen Besattung betroffen sind, sollten Sie auf jeden Fall versuchen ihre Forderung gegen den letzten Vertreter der Gesellschaft ( i.d.R. Geschäftsführer ) geltend zu machen und Strafanzeige gegen die/den Gesellschafter stellen, denn die haben das Unternehmen "begraben" lassen.
Bei einer fremdgeführten Insolvenz, die ordnungsgemäss in den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt wird, gibt es keine Benachteiligung der Gläubiger !
Im Gegenteil, der Versuch der Sanierung des Unternehmens kann dem Gläubiger zwar unter Umständen Verluste zufügen, aber auch die Möglichkeit einen Teil seiner Forderungen zu realisieren.
Die reine Übernahme des Unternehmens und z.B. die Bestellung eines Liquidators verändert die finanzielle Lage des Unternehmens nicht.
Wenn wir als eingesetzte Sanierer versuchen liquide Mittel freizusetzen (z.B. durch Verwertung oder durch den neuen Gesellschafter ) werden diese Erlöse/ Einlagen auf einem getrennten Konto angesammelt und bilden, im Falle der Sanierung, die finanzielle Grundlage eines Vergleichs und im Falle der Insolvenz die Basis der Insolvenzmasse und werden an den insoovenzverwalter ausgekehrt.
Im Ergebnis lautet dies, dass die Gläubiger in einer fremdgeführten Insolvenz/ Sanierung in keinster Weise schlechter gestellt sind, eher noch die Möglichkeit besteht Forderungen im Rahmen der Sanierungsbemühungen zu realisieren.
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