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Sie wollen endlich Schuldenfrei leben...
EINE RATE FÜR ALLE SCHULDEN
In der Bundesrepublik Deutschland sind, nach neusten Zahlen, ca. 4.500.000 Haushalte überschuldet.
Die Gründe hierfür sind so mannigfaltig, wie die Menschen die dahinter stehen, sei es Scheidung, Arbeitslosigkeit, leichtfertige Vergabe von Konsumkrediten oder die schleichende Falle von sinkenden Nettolöhnen gegenüber steigenden Preisen für das tägliche Leben.
In viele Fällen versucht man die "private Pleite" zu verhindern, indem man einfach "weitere Löcher" aufreißt um Vorhandene zu "stopfen". Doch irgendwann spielt das Kreditkartenlimit oder der Dispositionskredit der Bank auch nicht mehr mit und die Mahnungen und Vollstreckungen häufen sich. Am Ende steht die eidesstattliche Versicherung (vorm. Offenbarungseid) beim Gerichtsvollzieher. Dann kommt es innerhalb kürzester Zeit zu Lohn- und Kontopfändungen, die Bank kündigt das Konto, ein Neues ist aussichtslos zu bekommen, der Arbeitgeber macht ggf. Ärger, die Situation ist öffentlich und der soziale Abstieg beginnt.
Zu allem Übel flattern genau dann zwielichtige Kreditangebote ins Haus, die Kredite ohne Schufa versprechen und alle Sorgen sind vorbei. Mal ganz ehrlich, wer oder welche Bank soll Gelder verleihen an Personen, die Ihre Zahlungsunfähigkeit öffentlich darlegen mussten? In all den Jahren seit 1999 ist uns noch kein Kreditversprechen untergekommen, wo unser Klient wirklich ein Darlehn erhalten hätte. Nur Gebühren, die wurden großzügig von den in Not geratenen Menschen kassiert.
Die sog öffentlichen Schuldnerberatungsstellen sind fast gänzlich überlaufen, Wartezeiten von einem Jahr und mehr sind nicht ungewöhnlich. Verbessern wird sich Ihre Situation dann ebenfalls nicht.
Lassen Sie es nicht soweit kommen...
Im Jahr 1999 hat der Gesetzgeber ein Gesetz zur Entschuldung von Privatpersonen erlassen, das sog. "vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren". Demnach kann sich jeder Bürger binnen sechs Jahren vollständig von seinen Schulden befreien und einen Neuanfang wagen.
Bevor man jedoch dieses Verfahren für sich in Anspruch nehmen kann, muß der Schuldner einen aussergerichtlichen Einigungsversuch mit seinen Gläubigern unternehmen. Erst wenn dieser endgültig gescheitert und dies von einer anerkannten Stelle (z.B. Rechtsanwalt) bestätigt wird, ist der Weg in das Insolvenzverfahren frei.
Das ist Ihre Chance !
In Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen aussergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern zu unternehmen. Dazu analysieren wir detailliert Ihre finanzielle Situation und finden zusammen ein attraktives Angebot an Ihre Gläubiger, die im Vergleich besser gestellt werden, als wenn Sie das Insolvenzverfahren anstrengen würden. Die Vorteile liegen klar auf der Hand:
Keine Veröffentlichung der Pleite * Abzahlung aller Schulden mit einer für Ihr Budget vertretbaren Rate * keine Gerichtskosten * kein Gerichtsvollzieher * bei Festschreibung der Forderung keine Zinsen und Kosten mehr * übersichtlicher Zeitraum zu Entschuldung
So starten Sie in ein schuldenfreies Leben!
Um Ihre persönliche Situation entscheidend zu verbessern nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir versichern äusserste Diskretion.
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