nz,Panierung,Darlehn,Kapitalbeschaffung,Risikokapital,Joint Venture,notleidend
Firmenabwicklung
...rechtssicher und legal
Die gewerbliche Firmenabwicklung (auch oft fälschlich "Firmenbestattung" genannt) insolvenzbedrohter Gesellschaften wird teilweise mit viel Polemik auf ihre Rechts (-un) sicherheit diskutiert und stiftet immer mehr Verwirrung als Aufklärung.
Vorab möchten wir Sie inständig vor Angeboten warnen, die ihnen weismachen wollen, dass nach den 30 Minuten Notartermin Sie alle Sorgen los sind, dem ist beileibe nicht so.
Daher erlauben Sie uns vorab ein paar klärende Worte zum besseren Verständnis.
Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen (Firmenverkauf) ist ein Akt des wirtschaftlichen Handelns, dem laut BGH Urteil keine gesetzliche Norm entgegensteht. Wollte man den Verkauf von Gesellschaftsanteilen verbieten, müsste man den kompletten Aktienhandel einstellen, denn der ist nichts anderes als der An- und Verkauf von Gesellschaftsanteilen ist.
Die juristischen “Sprengfallen” gruppieren sich um diese Dienstleistung herum und lauten vereinfacht: Vermögensverschiebung, Vermögensverschleierung, Gläubigerbenachteiligung, Verschiebung der Gesellschaft ins Ausland, Insolvenzverschleppung, Unterlagenvernichtung und artverwandte Tatbestände. (siehe auch “GmbH ins Ausland“)
Von uns können Sie folgende Leistungen erwarten:
- Übertragung der Geschäftsanteile an eine Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in innerhalb der Bundesrepublik (Köln)
- sofortig wirksame Abberufung und Entlastung des bisherigen Geschäftsführers
-Berufung eines kompetenten, deutschen Geschäftsführers mit ladungsfähiger Anschrift in der Bundesrepublik (NRW)
-Fristgerechte Insolvenzanmeldung / Liquidaton der Gesellschaft
-Gesamte Abwicklung der Insolvenz nach deutschem Recht bis zur Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister.
Des weiteren garantieren wir:
- rechtlich einwandfreie Abwicklung der Firma
- keine Verschleppung/ Vernichtung der Geschäftsunterlagen
- kein Ausplündern der Firma, mit unserem Honorar sind alle Leistungen abgedeckt
- Keine Verlegung der Firma ins Ausland
- Keine Geschäftstätigkeit nach Übertragung
- Ordentliche Rückführung geleaster/ gemieteter Gegenstände der Firma
- Echte Enthaftung der Organe der Gesellschaft
- Zahlung aller Notar- und Gerichtskosten
Der Kern unserer Dienstleistung besteht darin Anteile insolvenzbedrohter Gesellschaften zu übernehmen , um mit der Neubestellung von Gesellschaftern und Geschäftsführern die Alt- Unternehmer aus den negativen Folgen der drohenden Insolvenz herauszuhalten.
Eine Insolvenz bedeutet immer noch das unternehmerische AUS auf Jahre sowie Totalverlust der Bonität, einmal abgesehen von der gesellschaftlichen und beruflichen Stigmatisierung und der ständigen Kriminalsierung durch die Insolvenzverwalter, sowie die Gefahr der Gewerbeuntersagung wegen kaufmännischer Unzuverlässigkeit.
Nahezu 90% aller Geschäftsführer insolventer Klein- und Mittelstandsunternehmen waren von einer Haftungsinanspruchnahme betroffen ! Also dem Durchgriff auf das Privatvermögen.
Prinzipiell werden alle zivilrechtlichen Forderungen gegen die Gesellschaft mit übertragen, es gibt aber Bereiche, (sog. deliktische Handlungen) , die an einen Handelnden gebunden sind. Dazu gehören die unerlaubten Handlungen , vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht gezahlte Lohn- und Umsatzsteuer, sowie Sozialabgaben, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt der Fälligkeit hätte zahlen können, aber andere Zahlungen vorgezogen hat.
Im Ergebnis sei festzuhalten: Die Übertragung einer insolvenzbedrohten Gesellschaft ist juristisch nicht zu beanstanden, solange die gesetzlichen Regularien eingehalten werden.
Inwieweit wir in ihrem Fall Probleme maßgeschneidert zu lösen haben sollten wir in der kostenlosen Erstberatung individuell besprechen.
Umfangreiche Informationen zu diesem Thema lesen Sie in unserem Kommentar.
HIER MIT DER LINKEN MAUSTASTE DOPPELKLICKEN
Druckversion: HIER klicken
Nutzen Sie den kostenlosen Rückrufservice unter
0800 / 560 093 80
oder unser Kontaktformular
SuchbeFirmenbestatter, Insolvenz, GmbH Verkauf, Geschäftsführerhaftung, Firma beerdigen. Insolvenz, Insolvenzverschleppung, GmbH in Not, Geschäftsführerwechsel, Anteilsverkauf, GmbH beerdigen, Firmenbestatter, Entlsatung Geschäftsführer, Abberufung Geschäftsführer, GmbH verkaufen, Übernahme GmbH, Firma beerdigen, Firmenbestatter, Insolvenz, GmbH Verkauf, Geschäftsführerhaftung, Firma beerdigen, Firmenbestatter, Insolvenz, GmbH Verkauf, Geschäftsführerhaftung, Firma beerdigen, Sanierung,Sanierung, Firmensanierung, Firmenrettung, GmbH retten, GmbH retten, Hilfe für GmbH, Hilfe für Geschäftsführer rds: Insolvenz Beratung, Insolvenzberatung, Insolvenz Abwendung, Insolvenzübernahme, Firmenverkauf mit allen sverschleppung, Liquidität, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sanierung, Absicherung, Bankrott, Durchgriffshaftung, Geschäftsführerdurchgriffshaftung, Geschäftsführerhaftung, Geschäftsführerentlastung, GmbH-Insolvenz, GmbH-Kauf, GmbH Liquidation, GmbH Probleme, GmbH Recht, GmbH Schulden, GmbH Übernahme, Haftung, Haftungsprobleme, Insolvenzantrag, Insolvenzgefahr, Insolvenzverschleppung, Insolvenzordnung, Insolvenzrecht, Konkursverfahren, Konkursverschleppung, Liquidation, Liquidität, persönliche Haftung, Privatvermögen, Sitzverlegung, Überschuldung, Vergleich, Zahlungsprobleme, Verbindlichkeiten, Insolvenzverschleppung.